GEO Frage des Tages
Der erste durch Dokumente belegte Prozess gegen Tiere fand auf dem Reichstag in Worms im Jahre 864 statt. Angeklagt war ein Schwarm Bienen, durch deren Stiche ein Mann verstarb. Die Bienen wurden zum Tod durch Ersticken verurteilt. Im 15. Jahrhundert geriet auch ein Hahn in die Mühlen der Gerichtsbarkeit. Er wurde 1471 in Basel angeklagt, weil er – allen Naturgesetzen zum Trotz – ein Ei gelegt hatte. Gemäß dem Gerichtsurteil wurde er als „verkleideter Teufel“ auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Berechtigung solcher tierischer Verfahren wurde aus der Bibel abgeleitet: „Wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Betreffende stirbt, dann muss man den Ochsen steinigen …“ (Exodus 21,28ff.) +++ mehr +++